- Anhänger werden in der Schweiz vermietet. Auslandfahrten sind vorgängig zu melden, damit Originalausweis und Bewilligung für Auslandfahrten bereitgestellt werden können. Es sind die örtlichen Vorschriften und Gesetze einzuhalten.
- Mängel am Anhänger oder am Zubehör sind vor der Abfahrt zu melden. Mängel, die erst bei der Rückgabe gemeldet werden, werden dem Mieter verrechnet.
- Der Mieter ist verpflichtet, ausschliesslich ein Zugfahrzeug zu nutzen, das den Verkehrsregeln und der Zulassung entspricht. Das Zugfahrzeug muss auf Benutzung eines Anhänger versichert sein.
- Schäden / Verlust
Bei Schäden oder Verlust des Anhängers beträgt der Selbstbehalt Fr. 1500.–! Im Falle eines Verlustes muss zwingend ein Polizeirapport vorliegen, ansonsten muss der Neupreis des Anhängers entrichtet werden.
Unfälle und Schäden, die aus Grobfahrlässigkeit entstehen, z.B. Überladung, unsachgemässe Ladungssicherung usw., sind nicht versichert. Bergungs- und Abschleppkosten sind nicht versichert. Für solche Fälle haftet der Mieter selbst. - Ladegut
Das Ladegut ist nicht vom Vermieter versichert. Die volle Verantwortung liegt beim Mieter.
Die Versicherung des Transportgutes ist Sache des Mieters. - Nötige Adapter von 7 auf 13 Pol-Stecker werden vom Vermieter zur Verfügung gestellt.
- Die digitale Autobahnvignette für die Schweiz wird vom Vermieter gestellt.
- Der Mieter ist verplichtet zu kontrollieren, dass er den richtigen Anhänger mit den entsprechenden Papieren mitnimmt. Es ist darauf zu achten, dass die Anhänger-Nr. mit den Papieren übereinstimmt.
- Der Mieter muss die Rückgabe des Anhängers beim Vermieter melden
- Bring- und Abholservice ist möglich (70 Rp./km + Fr. 35.–/h)
